Mutter-Kind-Kur: Drei Wochen Erholung, bezahlt von der Kasse
Wer dauerhaft erschöpft ist und Kinder zu versorgen hat, kann eine dreiwöchige Kur gemeinsam mit den Kindern machen. Die Krankenkasse zahlt — beantragt wird sie erstaunlich selten.
Wichtiger Hinweis: Sozialfuchs ist ein privates Angebot der EHV GmbH.
Wir sind keine Behörde, gehören zu keinem Amt und sind von keiner staatlichen Stelle beauftragt.
Über Ihre Leistungen entscheidet allein Ihre gesetzliche Krankenkasse. Amtliche Quellen:
muettergenesungswerk.de ·
bundesgesundheitsministerium.de
Wer Mutter-Kind-Kur bekommen kann
- Mütter und Väter, die durch Erziehung, Pflege oder Beruf erschöpft sind
- Alleinerziehende — für sie ist die Kur oft die einzige Möglichkeit, überhaupt einmal auszusetzen
- Eltern, deren Kinder mitkommen sollen — sie werden mitbetreut und können selbst behandelt werden
Wann es nicht infrage kommt: Ein einfacher Urlaub ersetzt die Kur nicht — es braucht eine ärztliche Begründung. Die Ablehnung im ersten Anlauf ist häufig; ein Widerspruch lohnt sich.
Wie viel dabei herauskommt
Die Höhe richtet sich nach dem Einzelfall. Der kostenlose Check zeigt, was in Ihrer Lage infrage kommt.
Prüfen Sie Ihren eigenen Fall — kostenlos
Ein paar Fragen in normalem Deutsch, keine Anmeldung, kein Konto.
Alles bleibt auf Ihrem Gerät.
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Was Sie für den Antrag brauchen
- Ärztliches Attest der Hausärztin oder des Kinderarztes
- Antragsformular der Krankenkasse
- Beratungsnachweis einer anerkannten Beratungsstelle — kostenlos beim Müttergenesungswerk
Wo Sie Mutter-Kind-Kur beantragen
Zuständig ist Ihre gesetzliche Krankenkasse. Welche Stelle das bei Ihnen ist, findet die App über Ihre
Postleitzahl — hinterlegt sind 798 Behörden und 12.815 Postleitzahlen.
Wichtig zum Termin: Die Kur dauert in der Regel drei Wochen. Zwischen zwei Kuren sollen üblicherweise vier Jahre liegen — bei dringender Notwendigkeit auch früher.
Häufige Fragen
Was kostet mich die Kur?
Die Behandlung zahlt die Krankenkasse. Es bleibt eine gesetzliche Zuzahlung je Tag — wer von Zuzahlungen befreit ist, zahlt nichts.
Können meine Kinder mitkommen?
Ja, das ist der Kern dieser Kur. Die Kinder werden betreut und bei Bedarf selbst mitbehandelt.
Was mache ich bei einer Ablehnung?
Widerspruch einlegen — das ist häufig erfolgreich. Die Beratungsstellen des Müttergenesungswerks helfen dabei kostenlos.
Wer berät mich vorher?
Die Beratungsstellen des Müttergenesungswerks und der Wohlfahrtsverbände. Die Beratung ist kostenlos und unabhängig von der Kasse.
Rechtsstand: 1. Juli 2026 · Alle Beträge sind unverbindliche Schätzungen auf
Grundlage der angegebenen Werte. Sozialfuchs erbringt keine Rechtsberatung im Sinne des
Rechtsdienstleistungsgesetzes; über Ihren Antrag entscheidet die zuständige Stelle. Kostenlose
persönliche Beratung erhalten Sie bei Caritas, Diakonie, AWO, VdK, SoVD und VAMV.