Wenn die Person ausfällt, die den Haushalt führt, und ein Kind zu versorgen ist, zahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe. Kaum jemand weiß, dass es diese Leistung gibt.
Wann es nicht infrage kommt: Wenn eine andere Person im Haushalt den Haushalt führen kann, entfällt der Anspruch. Manche Kassen zahlen darüber hinaus als freiwillige Leistung — nachfragen lohnt sich.
Die Höhe richtet sich nach dem Einzelfall. Der kostenlose Check zeigt, was in Ihrer Lage infrage kommt.
Ein paar Fragen in normalem Deutsch, keine Anmeldung, kein Konto.
Alles bleibt auf Ihrem Gerät.
Zuständig ist Ihre gesetzliche Krankenkasse. Welche Stelle das bei Ihnen ist, findet die App über Ihre Postleitzahl — hinterlegt sind 798 Behörden und 12.815 Postleitzahlen.
Wichtig zum Termin: Den Antrag möglichst vor Beginn stellen. Bei einem ungeplanten Krankenhausaufenthalt geht es auch nachträglich — dann so schnell wie möglich melden.
Ja. Verwandte bis zum zweiten Grad bekommen zwar keinen Lohn, aber Fahrtkosten und Verdienstausfall können erstattet werden.
Dann besteht kein gesetzlicher Anspruch. Viele Kassen zahlen jedoch als Satzungsleistung — fragen Sie ausdrücklich danach.
Für pflegebedürftige Menschen greifen andere Wege: der Entlastungsbetrag der Pflegekasse und die Hilfe zur Pflege beim Sozialamt.
Es fällt eine gesetzliche Zuzahlung je Tag an. Wer von Zuzahlungen befreit ist, zahlt nichts.