Sozialfuchs
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Hilfe, die ankommt

Entlastungsbetrag: 131 Euro im Monat, die viele verfallen lassen

Ab Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse jeden Monat 131 Euro für Hilfe im Alltag. Das Geld wird nicht überwiesen — es muss abgerufen werden. Genau daran scheitert es bei vielen.

Wichtiger Hinweis: Sozialfuchs ist ein privates Angebot der EHV GmbH. Wir sind keine Behörde, gehören zu keinem Amt und sind von keiner staatlichen Stelle beauftragt. Über Ihre Leistungen entscheidet allein Ihre Pflegekasse (bei der Krankenkasse angesiedelt). Amtliche Quellen: bundesgesundheitsministerium.de · pflege.de

Wer Entlastungsbetrag bekommen kann

Wann es nicht infrage kommt: Wer vollstationär im Pflegeheim lebt, hat keinen Anspruch — dort greifen andere Leistungen.

Wie viel dabei herauskommt

Die Höhe richtet sich nach dem Einzelfall. Der kostenlose Check zeigt, was in Ihrer Lage infrage kommt.

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Was Sie für den Antrag brauchen

Wo Sie Entlastungsbetrag beantragen

Zuständig ist Ihre Pflegekasse (bei der Krankenkasse angesiedelt). Welche Stelle das bei Ihnen ist, findet die App über Ihre Postleitzahl — hinterlegt sind 798 Behörden und 12.815 Postleitzahlen.

Wichtig zum Termin: Nicht abgerufenes Geld verfällt nicht sofort: Es kann angespart und noch im Folgejahr genutzt werden. Wer also Rechnungen aus dem Vorjahr hat, sollte sie einreichen.

Häufige Fragen

Bekomme ich das Geld überwiesen?

Nein. Der Entlastungsbetrag ist eine Kostenerstattung: Sie zahlen eine anerkannte Leistung und reichen die Rechnung bei der Pflegekasse ein.

Wofür darf ich es ausgeben?

Für Betreuungs- und Entlastungsangebote, Alltagshilfen, Tagespflege oder anerkannte Helferinnen und Helfer. Was anerkannt ist, regelt jedes Bundesland eigenständig — die Pflegekasse nennt die Anbieter.

Gilt das auch bei Pflegegrad 1?

Ja. Der Entlastungsbetrag ist bei Pflegegrad 1 sogar die wichtigste Geldleistung überhaupt.

Was passiert mit nicht genutztem Geld?

Es kann angespart und ins Folgejahr übertragen werden. Erst danach verfällt es.

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Pflegegeld 2026 · Verhinderungspflege · Hilfe zur Pflege
Rechtsstand: 1. Juli 2026 · Alle Beträge sind unverbindliche Schätzungen auf Grundlage der angegebenen Werte. Sozialfuchs erbringt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes; über Ihren Antrag entscheidet die zuständige Stelle. Kostenlose persönliche Beratung erhalten Sie bei Caritas, Diakonie, AWO, VdK, SoVD und VAMV.