Verhinderungspflege: Wenn die Pflegeperson einmal ausfällt
Wer einen Angehörigen pflegt, wird selbst einmal krank oder braucht Urlaub. Für genau diesen Fall zahlt die Pflegekasse eine Ersatzpflege — die wenigsten wissen davon.
Wichtiger Hinweis: Sozialfuchs ist ein privates Angebot der EHV GmbH.
Wir sind keine Behörde, gehören zu keinem Amt und sind von keiner staatlichen Stelle beauftragt.
Über Ihre Leistungen entscheidet allein Ihre Pflegekasse. Amtliche Quellen:
bundesgesundheitsministerium.de ·
pflege.de
Wer Verhinderungspflege bekommen kann
- Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die zu Hause versorgt werden
- Angehörige, die Urlaub, Krankheit oder einen Termin überbrücken müssen
- auch für stundenweise Vertretung, nicht nur für ganze Wochen
Wann es nicht infrage kommt: Bei Pflegegrad 1 gibt es keine Verhinderungspflege — dort hilft der Entlastungsbetrag weiter.
Wie viel dabei herauskommt
Die Höhe richtet sich nach dem Einzelfall. Der kostenlose Check zeigt, was in Ihrer Lage infrage kommt.
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Was Sie für den Antrag brauchen
- Pflegegrad-Bescheid
- Rechnung des Pflegedienstes oder der Ersatzperson
- Bei Angehörigen als Ersatzpflege: formlose Angabe der Zeiten
Wo Sie Verhinderungspflege beantragen
Zuständig ist Ihre Pflegekasse. Welche Stelle das bei Ihnen ist, findet die App über Ihre
Postleitzahl — hinterlegt sind 798 Behörden und 12.815 Postleitzahlen.
Wichtig zum Termin: Seit dem 1. Juli 2025 teilen sich Verhinderungs- und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro. Was nicht genutzt wird, verfällt am Jahresende.
Häufige Fragen
Wie viel steht im Jahr zur Verfügung?
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege haben seit Juli 2025 einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro. Sie können frei entscheiden, wofür Sie ihn einsetzen.
Darf ein Angehöriger die Vertretung übernehmen?
Ja. Wenn die Ersatzperson mit Ihnen verwandt oder verschwägert ist oder im selben Haushalt lebt, gelten allerdings besondere Höchstbeträge.
Läuft das Pflegegeld weiter?
Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld anteilig weitergezahlt.
Geht das auch stundenweise?
Ja. Für kurze Vertretungen unter acht Stunden am Tag gelten günstigere Regeln.
Rechtsstand: 1. Juli 2026 · Alle Beträge sind unverbindliche Schätzungen auf
Grundlage der angegebenen Werte. Sozialfuchs erbringt keine Rechtsberatung im Sinne des
Rechtsdienstleistungsgesetzes; über Ihren Antrag entscheidet die zuständige Stelle. Kostenlose
persönliche Beratung erhalten Sie bei Caritas, Diakonie, AWO, VdK, SoVD und VAMV.