Sozialfuchs
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Hilfe, die ankommt

Hilfe zur Pflege: Wenn Rente und Pflegekasse nicht reichen

Die Pflegekasse zahlt nur einen Teil. Bleibt eine Lücke, die aus Rente und Erspartem nicht zu schließen ist, springt das Sozialamt ein — mit derselben 100.000-Euro-Grenze für die Kinder wie bei der Grundsicherung.

Wichtiger Hinweis: Sozialfuchs ist ein privates Angebot der EHV GmbH. Wir sind keine Behörde, gehören zu keinem Amt und sind von keiner staatlichen Stelle beauftragt. Über Ihre Leistungen entscheidet allein die Sozialamt Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises. Amtliche Quellen: bmas.de · bundesgesundheitsministerium.de

Wer Hilfe zur Pflege bekommen kann

Wann es nicht infrage kommt: Wer die Kosten aus eigenem Einkommen und Vermögen tragen kann, hat keinen Anspruch. Ein selbst bewohntes angemessenes Haus bleibt dabei außer Betracht.

Wie viel dabei herauskommt

Die Höhe richtet sich nach dem Einzelfall. Der kostenlose Check zeigt, was in Ihrer Lage infrage kommt.

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Was Sie für den Antrag brauchen

Wo Sie Hilfe zur Pflege beantragen

Zuständig ist das Sozialamt Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises. Welche Stelle das bei Ihnen ist, findet die App über Ihre Postleitzahl — hinterlegt sind 798 Behörden und 12.815 Postleitzahlen.

Wichtig zum Termin: Die Leistung wird ab dem Zeitpunkt gezahlt, an dem das Sozialamt vom Bedarf erfährt. Ein formloser Antrag mit Datum sichert diesen Zeitpunkt.

Häufige Fragen

Müssen meine Kinder zahlen?

In aller Regel nein. Wie bei der Grundsicherung wird das Einkommen der Kinder erst ab 100.000 Euro im Jahr herangezogen.

Was ist mit meinem Ersparten?

Ein Schonvermögen bleibt unangetastet. Das selbst bewohnte angemessene Eigenheim bleibt ebenfalls außer Betracht.

Geht das auch ohne Pflegegrad?

Ja. Hilfe zur Pflege kann auch unterhalb von Pflegegrad 2 gewährt werden, wenn ein Pflegebedarf besteht.

Wo stelle ich den Antrag?

Beim Sozialamt Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises — dort, wo auch die Grundsicherung im Alter beantragt wird.

Das könnte für Sie auch infrage kommen:
Grundsicherung im Alter · Pflegegeld 2026 · Entlastungsbetrag
Rechtsstand: 1. Juli 2026 · Alle Beträge sind unverbindliche Schätzungen auf Grundlage der angegebenen Werte. Sozialfuchs erbringt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes; über Ihren Antrag entscheidet die zuständige Stelle. Kostenlose persönliche Beratung erhalten Sie bei Caritas, Diakonie, AWO, VdK, SoVD und VAMV.