Die Pflegekasse zahlt nur einen Teil. Bleibt eine Lücke, die aus Rente und Erspartem nicht zu schließen ist, springt das Sozialamt ein — mit derselben 100.000-Euro-Grenze für die Kinder wie bei der Grundsicherung.
Wann es nicht infrage kommt: Wer die Kosten aus eigenem Einkommen und Vermögen tragen kann, hat keinen Anspruch. Ein selbst bewohntes angemessenes Haus bleibt dabei außer Betracht.
Die Höhe richtet sich nach dem Einzelfall. Der kostenlose Check zeigt, was in Ihrer Lage infrage kommt.
Ein paar Fragen in normalem Deutsch, keine Anmeldung, kein Konto.
Alles bleibt auf Ihrem Gerät.
Zuständig ist das Sozialamt Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises. Welche Stelle das bei Ihnen ist, findet die App über Ihre Postleitzahl — hinterlegt sind 798 Behörden und 12.815 Postleitzahlen.
Wichtig zum Termin: Die Leistung wird ab dem Zeitpunkt gezahlt, an dem das Sozialamt vom Bedarf erfährt. Ein formloser Antrag mit Datum sichert diesen Zeitpunkt.
In aller Regel nein. Wie bei der Grundsicherung wird das Einkommen der Kinder erst ab 100.000 Euro im Jahr herangezogen.
Ein Schonvermögen bleibt unangetastet. Das selbst bewohnte angemessene Eigenheim bleibt ebenfalls außer Betracht.
Ja. Hilfe zur Pflege kann auch unterhalb von Pflegegrad 2 gewährt werden, wenn ein Pflegebedarf besteht.
Beim Sozialamt Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises — dort, wo auch die Grundsicherung im Alter beantragt wird.