Sozialfuchs
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Hilfe, die ankommt

Zuzahlungsbefreiung: Wenn Medikamente zu teuer werden

Für Medikamente, Krankenhaus und Hilfsmittel gibt es eine Obergrenze — und wer sie erreicht, zahlt für den Rest des Jahres nichts mehr dazu.

Wichtiger Hinweis: Sozialfuchs ist ein privates Angebot der EHV GmbH. Wir sind keine Behörde, gehören zu keinem Amt und sind von keiner staatlichen Stelle beauftragt. Über Ihre Leistungen entscheidet allein Ihre Krankenkasse. Amtliche Quellen: bundesgesundheitsministerium.de · gkv-spitzenverband.de

Wer Zuzahlungsbefreiung bekommen kann

Wann es nicht infrage kommt: Privat Versicherte fallen nicht darunter — für sie gelten die Bedingungen ihres Vertrags.

Wo die Grenze liegt

Die Belastungsgrenze bemisst sich am Brutto-Jahreseinkommen des ganzen Haushalts. Ist sie erreicht, stellt die Krankenkasse für den Rest des Jahres eine Befreiung aus.

LageGrenze im Jahr
alle Versicherten2 Prozent des Brutto-Jahreseinkommens
chronisch Kranke in Dauerbehandlung1 Prozent

Für Ehe- und Lebenspartner sowie Kinder gibt es Freibeträge, die vom Einkommen abgezogen werden — die Grenze sinkt dadurch spürbar. Wer Grundsicherungsgeld oder Grundsicherung im Alter bezieht, erreicht sie oft schon nach wenigen Rezepten.

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Was Sie für den Antrag brauchen

Wo Sie Zuzahlungsbefreiung beantragen

Zuständig ist Ihre Krankenkasse. Welche Stelle das bei Ihnen ist, findet die App über Ihre Postleitzahl — hinterlegt sind 798 Behörden und 12.815 Postleitzahlen.

Wichtig zum Termin: Die Befreiung gilt für das Kalenderjahr. Wer die Grenze erst im Herbst erreicht, bekommt zu viel Gezahltes auf Antrag erstattet — deshalb alle Quittungen aufheben, auch die kleinen.

Häufige Fragen

Was zählt alles als Zuzahlung?

Rezeptgebühren, Zuzahlungen zu Heilmitteln wie Krankengymnastik, Hilfsmitteln, Fahrtkosten und die Tagesbeträge im Krankenhaus.

Wie weise ich chronische Krankheit nach?

Die Ärztin oder der Arzt bescheinigt, dass wegen derselben Krankheit dauerhaft behandelt wird. Damit sinkt die Grenze auf ein Prozent.

Kann ich im Voraus befreit werden?

Ja. Wer absehbar über die Grenze kommt, kann den Betrag im Voraus einzahlen und ist dann ab Jahresbeginn befreit — das erspart das Sammeln.

Gilt die Grenze auch für Kinder?

Für Kinder und Jugendliche unter 18 gibt es ohnehin fast keine Zuzahlungen. Ihre Einkünfte zählen aber bei der Haushaltsgrenze mit.

Das könnte für Sie auch infrage kommen:
Grundsicherung im Alter · Grundsicherungsgeld 2026 · Pflegegeld 2026
Rechtsstand: 1. Juli 2026 · Alle Beträge sind unverbindliche Schätzungen auf Grundlage der angegebenen Werte. Sozialfuchs erbringt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes; über Ihren Antrag entscheidet die zuständige Stelle. Kostenlose persönliche Beratung erhalten Sie bei Caritas, Diakonie, AWO, VdK, SoVD und VAMV.