Sozialfuchs
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Hilfe, die ankommt

Krankengeld: Was kommt nach der Lohnfortzahlung?

Sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber den Lohn weiter. Danach übernimmt die Krankenkasse — mit rund 70 Prozent des Bruttolohns. Wer die Fristen kennt, verliert dabei kein Geld.

Wichtiger Hinweis: Sozialfuchs ist ein privates Angebot der EHV GmbH. Wir sind keine Behörde, gehören zu keinem Amt und sind von keiner staatlichen Stelle beauftragt. Über Ihre Leistungen entscheidet allein Ihre gesetzliche Krankenkasse. Amtliche Quellen: bundesgesundheitsministerium.de · gkv-spitzenverband.de

Wer Krankengeld bekommen kann

Wann es nicht infrage kommt: Familienversicherte ohne eigenes Erwerbseinkommen und Bezieher von Grundsicherungsgeld erhalten kein Krankengeld.

Wie viel dabei herauskommt

Die Höhe richtet sich nach dem Einzelfall. Der kostenlose Check zeigt, was in Ihrer Lage infrage kommt.

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Alles bleibt auf Ihrem Gerät.

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Was Sie für den Antrag brauchen

Wo Sie Krankengeld beantragen

Zuständig ist Ihre gesetzliche Krankenkasse. Welche Stelle das bei Ihnen ist, findet die App über Ihre Postleitzahl — hinterlegt sind 798 Behörden und 12.815 Postleitzahlen.

Wichtig zum Termin: 🔴 Die Krankschreibung muss lückenlos weiterlaufen. Wer den Folgetermin auch nur einen Tag zu spät wahrnimmt, riskiert das Krankengeld. Der nächste Termin gehört noch am letzten Tag der laufenden Bescheinigung wahrgenommen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Krankengeld?

Rund 70 Prozent des Bruttolohns, höchstens jedoch 90 Prozent des Nettolohns. Davon gehen noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab.

Wie lange wird es gezahlt?

Für dieselbe Krankheit bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren, abzüglich der sechs Wochen Lohnfortzahlung.

Was ist der häufigste Fehler?

Eine Lücke in der Krankschreibung. Der Anspruch entsteht neu mit jeder Bescheinigung — fehlt ein Tag, kann er enden.

Bekomme ich auch als Selbstständiger Krankengeld?

Nur mit einem entsprechenden Wahltarif oder einer Krankentagegeldversicherung. Die Kasse berät dazu.

Das könnte für Sie auch infrage kommen:
Kinderkrankengeld · Erwerbsminderungsrente · Haushaltshilfe
Rechtsstand: 1. Juli 2026 · Alle Beträge sind unverbindliche Schätzungen auf Grundlage der angegebenen Werte. Sozialfuchs erbringt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes; über Ihren Antrag entscheidet die zuständige Stelle. Kostenlose persönliche Beratung erhalten Sie bei Caritas, Diakonie, AWO, VdK, SoVD und VAMV.