Für die Kita zahlen längst nicht alle Familien den vollen Beitrag — viele zahlen gar nichts, wissen es aber nicht.
Wann es nicht infrage kommt: Weil die Regeln von Land und Gemeinde abhängen, gibt es keine bundesweit einheitliche Grenze. Der Weg führt immer über die eigene Stadt.
Kita-Gebühren sind Landes- und Gemeindesache — deshalb gibt es keine bundesweite Tabelle. Diese Punkte gelten aber fast überall.
| Lage | Was üblicherweise gilt |
|---|---|
| Grundsicherungsgeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag | vollständige Befreiung vom Beitrag |
| kleines Erwerbseinkommen | gestaffelte Ermäßigung nach Einkommensstufen |
| Geschwisterkinder in Betreuung | Ermäßigung, oft unabhängig vom Einkommen |
| letzte Kita-Jahre vor der Einschulung | in mehreren Ländern grundsätzlich beitragsfrei |
Das Mittagessen läuft getrennt: Es wird über das Bildungspaket übernommen, sobald Wohngeld, Kinderzuschlag oder Grundsicherungsgeld bezogen wird.
Ein paar Fragen in normalem Deutsch, keine Anmeldung, kein Konto.
Alles bleibt auf Ihrem Gerät.
Zuständig ist das Jugendamt Ihrer Stadt oder den Träger der Einrichtung. Welche Stelle das bei Ihnen ist, findet die App über Ihre Postleitzahl — hinterlegt sind 798 Behörden und 12.815 Postleitzahlen.
Wichtig zum Termin: Die Befreiung wirkt meist ab dem Monat des Antrags, nicht rückwirkend. Wer den Bescheid über Wohngeld oder Kinderzuschlag bekommt, sollte am selben Tag auch bei der Kita nachfragen.
Ja — über das Bildungspaket. Familien mit Wohngeld, Kinderzuschlag oder Grundsicherungsgeld zahlen für das Mittagessen in Kita und Schule nichts.
In vielen Kommunen ja, die Regeln sind aber unterschiedlich. Die Frage gehört ans Jugendamt oder den Träger.
Fast überall gibt es eine Ermäßigung, teils zahlt man ab dem zweiten Kind gar nichts. Das gilt meist unabhängig vom Einkommen.
Beim Jugendamt oder direkt beim Träger der Kita. Viele Städte haben ein einseitiges Formular, das mit dem Einkommensnachweis genügt.