Wer lange gearbeitet und wenig verdient hat, bekommt einen Aufschlag auf die Rente — und muss dafür nichts beantragen.
Wann es nicht infrage kommt: Wer weniger als 33 Jahre Grundrentenzeiten hat, bekommt keinen Zuschlag. Bei höherem eigenen Einkommen schmilzt er ab.
Der Zuschlag wird von der Rentenversicherung automatisch geprüft und ausgezahlt. Entscheidend sind die Grundrentenzeiten.
| Grundrentenzeiten | Wirkung |
|---|---|
| unter 33 Jahre | kein Zuschlag |
| 33 bis 34 Jahre | gestaffelter Zuschlag |
| ab 35 Jahre | voller Zuschlag |
Als Grundrentenzeiten zählen Pflichtbeiträge aus Arbeit, Kindererziehung und Pflege. Genau diese Zeiten fehlen häufig im Versicherungskonto, wenn sie nie gemeldet wurden — ein Blick in den Versicherungsverlauf lohnt sich deshalb auch dann, wenn im Bescheid nichts steht.
Ein paar Fragen in normalem Deutsch, keine Anmeldung, kein Konto.
Alles bleibt auf Ihrem Gerät.
Zuständig ist die Deutsche Rentenversicherung — sie prüft von sich aus. Welche Stelle das bei Ihnen ist, findet die App über Ihre Postleitzahl — hinterlegt sind 798 Behörden und 12.815 Postleitzahlen.
Wichtig zum Termin: Ein Antrag ist nicht nötig. Wer aber vermutet, dass Zeiten fehlen, sollte den Versicherungsverlauf prüfen lassen — fehlende Kindererziehungs- oder Pflegezeiten sind der häufigste Grund, warum der Zuschlag ausbleibt.
Nein. Die Rentenversicherung prüft jeden Fall von sich aus und zahlt ihn automatisch aus, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Er steht als eigener Posten im Rentenbescheid. Wer ihn dort nicht findet und lange gearbeitet hat, sollte den Versicherungsverlauf prüfen lassen.
Pflichtbeitragszeiten aus Arbeit, Kindererziehung und Pflege. Gerade Kindererziehungszeiten fehlen häufig im Konto, wenn sie nie gemeldet wurden.
Nein. Beides kann zusammentreffen. Beim Grundsicherungsantrag bleibt ein Teil der Rente anrechnungsfrei — es lohnt sich also doppelt.