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Grundrentenzuschlag: Der Aufschlag ohne Antrag

Wer lange gearbeitet und wenig verdient hat, bekommt einen Aufschlag auf die Rente — und muss dafür nichts beantragen.

Wichtiger Hinweis: Sozialfuchs ist ein privates Angebot der EHV GmbH. Wir sind keine Behörde, gehören zu keinem Amt und sind von keiner staatlichen Stelle beauftragt. Über Ihre Leistungen entscheidet allein die Deutsche Rentenversicherung — sie prüft von sich aus. Amtliche Quellen: deutsche-rentenversicherung.de · bmas.de

Wer Grundrentenzuschlag bekommen kann

Wann es nicht infrage kommt: Wer weniger als 33 Jahre Grundrentenzeiten hat, bekommt keinen Zuschlag. Bei höherem eigenen Einkommen schmilzt er ab.

Wer ihn bekommt — und warum ohne Antrag

Der Zuschlag wird von der Rentenversicherung automatisch geprüft und ausgezahlt. Entscheidend sind die Grundrentenzeiten.

GrundrentenzeitenWirkung
unter 33 Jahrekein Zuschlag
33 bis 34 Jahregestaffelter Zuschlag
ab 35 Jahrevoller Zuschlag

Als Grundrentenzeiten zählen Pflichtbeiträge aus Arbeit, Kindererziehung und Pflege. Genau diese Zeiten fehlen häufig im Versicherungskonto, wenn sie nie gemeldet wurden — ein Blick in den Versicherungsverlauf lohnt sich deshalb auch dann, wenn im Bescheid nichts steht.

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Was Sie für den Antrag brauchen

Wo Sie Grundrentenzuschlag beantragen

Zuständig ist die Deutsche Rentenversicherung — sie prüft von sich aus. Welche Stelle das bei Ihnen ist, findet die App über Ihre Postleitzahl — hinterlegt sind 798 Behörden und 12.815 Postleitzahlen.

Wichtig zum Termin: Ein Antrag ist nicht nötig. Wer aber vermutet, dass Zeiten fehlen, sollte den Versicherungsverlauf prüfen lassen — fehlende Kindererziehungs- oder Pflegezeiten sind der häufigste Grund, warum der Zuschlag ausbleibt.

Häufige Fragen

Muss ich den Grundrentenzuschlag beantragen?

Nein. Die Rentenversicherung prüft jeden Fall von sich aus und zahlt ihn automatisch aus, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Woran sehe ich, ob ich ihn bekomme?

Er steht als eigener Posten im Rentenbescheid. Wer ihn dort nicht findet und lange gearbeitet hat, sollte den Versicherungsverlauf prüfen lassen.

Was sind Grundrentenzeiten?

Pflichtbeitragszeiten aus Arbeit, Kindererziehung und Pflege. Gerade Kindererziehungszeiten fehlen häufig im Konto, wenn sie nie gemeldet wurden.

Schließt der Zuschlag die Grundsicherung aus?

Nein. Beides kann zusammentreffen. Beim Grundsicherungsantrag bleibt ein Teil der Rente anrechnungsfrei — es lohnt sich also doppelt.

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Rechtsstand: 1. Juli 2026 · Alle Beträge sind unverbindliche Schätzungen auf Grundlage der angegebenen Werte. Sozialfuchs erbringt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes; über Ihren Antrag entscheidet die zuständige Stelle. Kostenlose persönliche Beratung erhalten Sie bei Caritas, Diakonie, AWO, VdK, SoVD und VAMV.