Elterngeld ersetzt einen Teil des Einkommens, das durch die Betreuung eines Neugeborenen wegfällt — und es gibt es auch für Eltern, die vorher gar nicht gearbeitet haben.
Wann es nicht infrage kommt: Wer über der gesetzlichen Einkommensgrenze liegt, bekommt kein Elterngeld. Für die meisten Familien spielt diese Grenze keine Rolle.
Das Basiselterngeld ersetzt einen Teil des wegfallenden Nettoeinkommens — bei kleinen Einkommen einen größeren Anteil als bei hohen. Es gibt einen Mindestbetrag von 300 Euro, den auch Eltern ohne vorheriges Einkommen bekommen, und einen Höchstbetrag von 1.800 Euro im Monat.
| Fassung | Dauer | Besonderheit |
|---|---|---|
| Basiselterngeld | bis 12 Monate, mit Partnermonaten 14 | voller Monatsbetrag |
| ElterngeldPlus | doppelt so lange | halber Betrag, lohnt sich bei Teilzeit |
| Partnerschaftsbonus | zusätzliche Monate | wenn beide in Teilzeit arbeiten |
Alleinerziehende können die vollen 14 Monate allein nehmen. Bei Mehrlingen und bei kurz aufeinanderfolgenden Geburten gibt es Zuschläge.
Ein paar Fragen in normalem Deutsch, keine Anmeldung, kein Konto.
Alles bleibt auf Ihrem Gerät.
Zuständig ist die Elterngeldstelle Ihres Landes oder Landkreises. Welche Stelle das bei Ihnen ist, findet die App über Ihre Postleitzahl — hinterlegt sind 798 Behörden und 12.815 Postleitzahlen.
Wichtig zum Termin: Elterngeld wird höchstens drei Monate rückwirkend gezahlt. Das ist die knappste Frist im Familienbereich — der Antrag gehört in die ersten Wochen nach der Geburt, auch wenn noch Unterlagen fehlen.
Der halbe Monatsbetrag, dafür doppelt so lange. Es lohnt sich vor allem, wenn ein Elternteil in Teilzeit weiterarbeitet — dann bleibt vom Verdienst mehr übrig als beim Basiselterngeld.
Ja. Dann wird der Mindestbetrag gezahlt. Auch Studierende, Auszubildende und Menschen ohne vorheriges Einkommen haben Anspruch.
Beim Grundsicherungsgeld wird es angerechnet, mit Ausnahme eines Freibetrags für Eltern, die vorher erwerbstätig waren. Beim Wohngeld zählt es als Einkommen.
Nein. Elternzeit ist die Freistellung vom Arbeitgeber, Elterngeld ist die Geldleistung des Staates. Beides wird getrennt beantragt, meist aber gleichzeitig.