BAföG ist die Ausbildungsförderung für Schule und Studium — und die Hälfte davon muss nie zurückgezahlt werden.
Wann es nicht infrage kommt: Wer bereits eine abgeschlossene Ausbildung hat und eine zweite beginnt, wird meist nicht gefördert. Für Meister- und Technikerkurse gibt es das Aufstiegs-BAföG als eigene Leistung.
Der Betrag setzt sich aus einem Grundbedarf und Zuschlägen zusammen — für die eigene Wohnung, die Kranken- und Pflegeversicherung und für eigene Kinder. Wie viel davon bleibt, hängt vom Einkommen der Eltern ab.
| Was zählt | Wirkung |
|---|---|
| Eigene Wohnung statt Elternhaus | deutlich höherer Satz |
| Eigenes Kind im Haushalt | zusätzlicher Betreuungszuschlag |
| Einkommen der Eltern | mindert den Betrag, Freibeträge steigen mit Geschwistern |
| Eigener Minijob | bleibt in der Regel anrechnungsfrei |
Der wichtigste Punkt: Beim Studium ist nur die Hälfte ein Darlehen — zinslos und gedeckelt. Schüler-BAföG wird gar nicht zurückgezahlt.
Ein paar Fragen in normalem Deutsch, keine Anmeldung, kein Konto.
Alles bleibt auf Ihrem Gerät.
Zuständig ist das Amt für Ausbildungsförderung Ihrer Hochschule oder Ihres Landkreises. Welche Stelle das bei Ihnen ist, findet die App über Ihre Postleitzahl — hinterlegt sind 798 Behörden und 12.815 Postleitzahlen.
Wichtig zum Termin: BAföG gibt es ab dem Monat der Antragstellung, nicht rückwirkend. Wer im Oktober das Studium beginnt und erst im Dezember einen Antrag stellt, verliert zwei Monate. Ein formloser Antrag genügt zunächst.
Beim Studium die Hälfte, zinslos und höchstens bis zu einer gesetzlichen Obergrenze. Schüler-BAföG ist ein reiner Zuschuss und wird gar nicht zurückgezahlt.
Ein Minijob bleibt in der Regel anrechnungsfrei. Erst darüber wird gekürzt. Was zählt, ist das Einkommen im Bewilligungszeitraum, nicht ein einzelner guter Monat.
In der Regel ja. Wer aber lange gearbeitet hat oder über 30 ist, kann elternunabhängig gefördert werden — das lohnt sich zu prüfen.
Ja, für Studierende aus Familien mit kleinem Einkommen gibt es eine gesonderte Studienstarthilfe, die nicht zurückgezahlt wird und getrennt beantragt wird.